Schaden und Differenzhypothese

Ein Schaden bedeutet jede unfreiwillige Einbuße an rechtlich geschützten Interessen. Der Schaden als jede unfreiwillige Einbuße rechtlich geschützter Interessen lässt sich noch weiter differenzieren. Einerseits wird unterteilt in den Vermögensschaden (auch materieller Schaden), welcher vorliegt, wenn der Geschädigte in Geld messbare Einbußen erleidet und andererseits in den Nichtvermögensschaden (auch immaterieller Schaden), welcher gegeben ist, wenn Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit der Person geschädigt werden, woraus sich Verletzungen und verbundene Unannehmlichkeiten ergeben. Zudem wird unterschieden, ob ein Schaden unmittelbar durch die Verletzungshandlung herbeigeführt wird oder ob er erst als weitere Folge eintritt. Ersteres beschreibt einen Verletzungsschaden (z.B. ein erlittener Armbruch nach einem Unfall). Tritt ein Schaden als Folge ein, spricht man von einem Folgeschaden (z.B. die Kosten einer Behandlung des Armbruchs).

Die Ermittlung von der Art und Höhe des Vermögensschadens erfolgt mittels der Differenzhypothese. Nach dieser bemisst sich der Schaden nach der Differenz zweier Güter: der tatsächlichen, durch das schädigende Ereignis geschaffenen Lage und der hypothetischen, ohne das schädigende Ereignis gedachten Lage. Die Differenz zwischen dem realen und dem hypothetischen Zustand ergibt den zu ersetzenden Schaden. Das heißt, dabei gilt der Unterschied zwischen dem tatsächlichen Vermögen und dem Vermögen, welches der Geschädigte hypothetisch gehabt hätte, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre. Ein an diesem Unterschied sich orientierender Ersatz umfasst prinzipiell den ganzen Schaden.